Im Trauerfall: Rundum-Service in Eberbach

Wir entlasten Sie und geben Ihnen somit Zeit und Raum für Ihre Trauer

Wir, das Beerdigungsinstitut in Eberbach, wollen Ihnen eine Stütze in der schweren Zeit sein, wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist. Wenn es gewünscht ist, übernehmen wir sämtliche Abmeldungen, der verstorbenen Person, bei den Ämtern und Behörden für Sie, um Sie in dieser Zeit zu entlasten und Ihnen Zeit und Raum für Ihre Trauer zu ermöglichen. Dabei können Sie sich guten Gewissens auf uns verlassen!

Von äuslandischen zugezogenen Personen wird die originale Geburtsurkunde benötigt. Gibt es diese nur in der dementsprechenden Sprache, muss diese ins Deutsche übersetzt werden. Wenn die verstorbene Person verheiratet war, wird auch die Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung benötigt. Diese Dinge müssen gemacht werden, wenn am örtlichen Standesamt kein Familienbuch angelegt ist. Die Übersetzungen müssen der ISO-Norm entsprechen. Das ist für unser Beerdigungsinstitut in Eberbach aber kein Problem. Wir haben gute Übersetzer in Kassel, Heidelberg, Eberbach, etc. für Polnisch, Spanisch, Russisch und Englisch an der Hand.

Folgende Originalunterlagen benötigen wir zur Beurkundung des Sterbefalls:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde bei Ledigen oder Kindern oder Stammbuch der Eltern mit Geburtseintrag
  • Stammbuch, Eheurkunde oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Bei Heirat im Ausland: Original Heiratsurkunde plus beglaubigte Übersetzung, Geburtsurkunde im Original plus beglaubigte Übersetzung
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil (Original) und Heirats- oder Eheurkunde
  • Bei Verwitweten: Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners im Original
  • Des weitern sollte ggf. die Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse oder ein eventuell vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag mitgebracht werden
  • Bei Spätaussiedlern (Deutsch-Russen) sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
    • Heiratsurkunde-Original plus Übersetzung
    • Geburtsschein-Original plus Übersetzung
    • Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung und Registrierschein
    • Namensänderung (eventuell im Registrierschein vermerkt)

Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch!

Kontaktieren Sie uns - wir werden gemeinsam den Weg der Trauer gehen und Ihnen bestmöglich in Ihren Angelgenheiten zur Seite stehen.